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Dauerhafte Kundmachung

des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Mündliche Verhandlungen und Bescheide über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken und Neuregelungen auf dem Gebiet der Erdgaswirtschaft werden hier in diesem Bereich auf der Website des Bundesministeriums veröffentlicht.

[Rechtsgrundlagen: Paragraph 42 Absatz 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), Starkstromwegegesetz 1968 (StWG), BGBl. Nr. 70/1968 und Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011), BGBl. I Nr. 107/2011; in den jeweils geltenden Fassungen.]

Dauerhafte Kundmachung (PDF, 231 KB) (nicht barrierefrei)