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Energieeffizienz Energieeffizienz spielt eine entscheidende Rolle auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa. Der sparsame und bewusste Umgang mit Energie reduziert nicht nur Kosten und Abhängigkeiten, sondern ist auch ein wirksames Mittel, um Treibhausgasemissionen dauerhaft zu senken. Sowohl Haushalte als auch Unternehmen und der Staat haben hier viele Potenziale, die genutzt werden.

In diesem Kontext rücken europaweit neue gesetzliche Vorgaben wie die überarbeitete EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) sowie das nationale Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) in den Mittelpunkt. Sie machen Energieeffizienz zur verbindlichen Grundlage für künftige Planungen und Investitionen.

Energiesparpotential in Haushalten

Viele Haushalte unterschätzen, wie viel Energie sie mit einfachen Mitteln einsparen können. Ohne große Investitionen und mit ein paar bewussten Entscheidungen im Alltag lassen sich bis zu 20 Prozent des Energieverbrauchs reduzieren. Das betrifft alle Bereiche des täglichen Lebens: Strom, Heizen, Warmwasser und Mobilität.

Besonders wirksam sind Verhaltensänderungen. Wer beispielsweise beim Heizen auf die richtige Raumtemperatur achtet, Elektrogeräte komplett ausschaltet statt auf Standby zu lassen oder kurze Wege öfter zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegt, spart schnell und spürbar Energie – und damit auch Geld.

Der Effekt solcher Maßnahmen hängt stark von der Ausstattung und Nutzung im Haushalt ab. Ältere Elektrogeräte, ineffiziente Heizsysteme oder eine ungünstige Verbrauchsstruktur bieten oft ein höheres Einsparpotenzial. Doch auch in modernen Haushalten lassen sich durch konsequentes Verhalten spürbare Effekte erzielen.

Wichtig ist dabei: Energiesparen ist für jede und jeden möglich, aber nicht in gleichem Ausmaß. Haushalte mit geringem Einkommen haben oft weniger Möglichkeiten, weil sie bereits sehr sparsam wirtschaften müssen (mehr dazu unter Energiearmut). Haushalte mit höherem Einkommen haben dagegen mehr Spielraum – und damit auch mehr Potenzial, ihren Energieverbrauch zu reduzieren.

Das zeigt: Schon kleine, durchdachte Schritte im Alltag können in Summe viel bewirken. Wer Energie spart, schont nicht nur die Umwelt, sondern auch das eigene Budget – ganz ohne großen Aufwand.

Weiterführende Information

Energieeffizienz im Unternehmen 

In Zeiten steigender Energiepreise und wachsender Anforderungen an Nachhaltigkeit wird professionelles Energiemanagement für Unternehmen zunehmend zur strategischen Notwendigkeit. Durch gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können Betriebe nicht nur Kosten senken, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Der richtige Einstieg: Energieberatung und Energiemanagement

Eine umfassende Energieberatung bildet die Grundlage für effektives Energiemanagement. In Österreich bieten Regionalstellen in jedem Bundesland geförderte und kostengünstige Energieberatungen an. Diese Beratungen helfen Unternehmen, ihre Hauptenergieverbraucher zu identifizieren und erste Ansatzpunkte für Effizienzmaßnahmen zu erkennen. 

Das Expertennetzwerk der Klimaschutzinitiative klimaaktiv bietet Analysetools und Ratgeber für die relevanten Effizienztechnologien in Unternehmen und schult die betrieblichen Energieberaterinnen und -berater. So wird die Umsetzung von Regelungen, Richtlinien, Masterplänen und Strategien der Bundesregierung leichter und werden Effizienzförderungen noch wirksamer. Gemeinsam mit Unternehmensnetzwerken, den Bundesländern und den Förderstellen sorgt klimaaktiv für die Skalierung innovativen Effizienzlösungen. klimaaktiv arbeitet eng mit Gemeinden, Landes- und Bundesstellen zusammen und trägt so zu einer kohärenten Energiepolitik im Sinne der Energie- und Mobilitätswende bei.

Weitere Informationen zu den Angeboten und Services finden Sie auf der Website von klimaaktiv.

Förderung für KMU 

Der Bund unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gezielt dabei, ihren Energieverbrauch zu analysieren, zu optimieren und langfristig zu senken – mit Hilfe eines professionellen Energiemanagementsystems (EnMS).

Rund 300.000 österreichische KMU – also Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden – können von einer gezielten Förderung zur Einführung von Energiemanagementsystemen (EnMS) profitieren. Die Unterstützung hilft, einen praxisnahen und bedarfsgerechten Einstieg zu finden.

Gefördert wird nicht nur die Einführung eines EnMS, sondern auch der Aufbau von Know-how im Betrieb. So können Unternehmen ihren Energieverbrauch besser verstehen, Einsparpotenziale erkennen und Maßnahmen gezielt umsetzen. Das senkt Kosten, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und leistet einen Beitrag zu den Klima- und Energiezielen Österreichs. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der aws.

Die Richtlinie für eine Zuschussförderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, einen auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenen Einstieg in das Energiemanagement zu finden. Außerdem soll die Richtlinie einen Beitrag leisten, Hemmschwellen gegenüber Energiemanagementsystemen (EnMS) in KMU abzubauen, deren Implementierung voranzutreiben und nachhaltig Know-how in KMU zum Thema Energie aufzubauen.

Richtlinie für eine Zuschussförderung zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen (EnMS) in KMU (PDF, 394 KB)

Eine kürzlich durchgeführte Evaluierung hat gezeigt: Die Einführung eines Energiemanagementsystems wird von Unternehmen als effektiver und kostensparender Schritt wahrgenommen. Deshalb wurde die Förderung 2024 erweitert – nun kann auch die Implementierung eines vereinfachten Systems nach der Norm ISO 50005 bezuschusst werden. Das macht den Einstieg noch leichter – besonders für KMU, die ihre Ressourcen effizient einsetzen müssen.

Bericht zur Evaluierung des Förderprogramms zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen in KMU (kmuforschung.ac.at)

Praxisbeispiele und Erfolgsgeschichten

Dass sich Investitionen in Energieeffizienz lohnen, zeigen zahlreiche Vorzeigebetriebe in ganz Österreich. Über 250 Unternehmen wurden bereits für ihre erfolgreichen Maßnahmen ausgezeichnet – mit Einsparungen, die sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch überzeugen. Inspiration und konkrete Erfolgsbeispiele finden Interessierte auf der Plattform klimaaktiv.at.

Fazit: Kleine Maßnahmen, große Wirkung

Energieeffizienz ist für Unternehmen jeder Größe ein Thema, das sich auszahlt. Von der ersten Beratung bis zum zertifizierten Energiemanagementsystem gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote und Förderungen. Wer aktiv wird, spart nicht nur Energie und Kosten, sondern stärkt die eigene Wettbewerbsfähigkeit und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Weiterführende Informationen

Energieeffizienz im Bund

Österreich setzt auf vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz – auf allen Ebenen und in allen Sektoren. Ein zentrales Leitprinzip ist dabei "Energieeffizienz an erster Stelle" (EE1st). Es verlangt, dass bei politischen, wirtschaftlichen und technischen Entscheidungen prioritär geprüft wird, ob Energie eingespart oder effizienter genutzt werden kann – bevor in neue Energieerzeugung oder Netzinfrastruktur investiert wird. Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EEffG) wurde dieses Prinzip gestärkt: Bund und Länder sind verpflichtet, bis Ende 2024 eigene Umsetzungsstrategien zu entwickeln. Diese werden laufend aktualisiert und sind ein zentraler Bestandteil des nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP).

Neue unionsrechtliche Anforderungen durch EED III

Mit der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) wird EE1st erstmals europaweit verbindlich. Die Anforderungen gelten künftig nicht nur für den Energiesektor, sondern auch für Bereiche wie Gebäude, Verkehr, Wasserwirtschaft, IT, Landwirtschaft und Finanzwesen. Bei Planungen, politischen Maßnahmen und Investitionen ab einer bestimmten Größenordnung müssen Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Energieeffizienzlösungen systematisch geprüft und bevorzugt werden, ab 100 Millionen Euro Investitionsvolumen, bei Verkehrsinfrastruktur ab 175 Millionen Euro.

Grundlage für Entscheidungen bilden umfassende Kosten-Nutzen-Analysen, die neben wirtschaftlichen auch soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen – darunter geringere Energiekosten, bessere Luftqualität, höherer Wohnkomfort sowie positive Effekte auf Beschäftigung, Innovation und Versorgungssicherheit.

Neue Pflichten für Rechenzentren

Ein konkreter Aspekt der EED III betrifft die Offenlegungspflichten für Rechenzentren. Gemäß Artikel 12 Absätze 1 und 2 in Verbindung mit Anhang VII der Richtlinie müssen Betreiber bestimmter Rechenzentren ab einer definierten Größe spezifische Informationen veröffentlichen. Diese betreffen unter anderem die Energieeffizienz, den Wasserfußabdruck und die nachfrageseitige Flexibilität. Ziel ist es, die nachhaltige Entwicklung des IKT-Sektors zu fördern. Die veröffentlichten Mindestangaben müssen zudem an die E-Control übermittelt werden. Eine Anleitung zur elektronischen Meldung sowie Antworten auf häufige Fragen finden sich auf der Website energieeffizienzmonitoring.at.

Bis spätestens Oktober 2025 müssen alle Mitgliedstaaten Verfahren und Zuständigkeiten für die Umsetzung der neuen Vorgaben festlegen. Ab März 2027 sind regelmäßige Fortschrittsberichte im Rahmen der nationalen Energie- und Klimaberichte vorgesehen, um die Anwendung von EE1st und den Abbau bestehender Hemmnisse transparent zu dokumentieren.

Weiterführende Informationen:

Bundes-Energieeffizienzgesetz - EEffG und Verordnungen

Um die europäischen Energieeffizienzziele in Österreich wirksam umzusetzen, legt das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) konkrete Pflichten für Unternehmen, Energiedienstleister und öffentliche Stellen fest. Im Mittelpunkt steht die regelmäßige Überprüfung des Energieverbrauchs und die gezielte Nutzung von Einsparpotenzialen.

Unternehmen sind verpflichtet, entweder alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen oder ein anerkanntes Energiemanagementsystem zu betreiben. Damit die Ergebnisse vergleichbar und nachvollziehbar bleiben, sind dafür standardisierte Kurzberichte mit klar definierten Inhalten vorgeschrieben. Auch Energiedienstleister unterliegen Qualitätsstandards und müssen ihre Qualifikation alle fünf Jahre erneuern.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass Energieverbräuche, wo technisch möglich, individuell erfasst und fernablesbar gemacht werden müssen. Einheitliche Bewertungs- und Anrechnungsregeln sorgen dafür, dass nur nachweislich wirksame Energieeffizienzmaßnahmen in die nationale Bilanz aufgenommen werden. Die konkreten Anforderungen und technischen Details dazu sind in begleitenden Verordnungen geregelt.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch eine eigene Monitoringstelle bei der E-Control überwacht. Sie ist unter anderem für die Entgegennahme und Prüfung der standardisierten Berichte, die Evaluierung der Effizienzmaßnahmen sowie für die Fortschrittskontrolle auf nationaler Ebene zuständig. So wird sichergestellt, dass die Energieeinsparziele transparent und nachvollziehbar umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen