Investitionszuschüsse nach EAG
Die Gewinnung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Klimazielen. Damit die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen gesteigert wird, ist mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) für bundesweite Förderungen ein vereinfachter und einheitlicher Rahmen in Österreich geschaffen.
Mit der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom wird geregelt, wie und wofür Förderungen in Form von Investitionszuschüssen beantragt werden können. Diese sind vorgesehen für
- die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen bis 1 MW und die Neuerrichtung dazugehöriger Stromspeichern,
- die Neuerrichtung und Revitalisierung von Wasserkraftanlagen bis 25 MW,
- die Neuerrichtung von Windkraftanlagen bis 1 MW sowie
- die Neuerrichtung von Biomasseanlagen bis 50 kW
Nähere Informationen zu den Investitionszuschüssen nach dem EAG finden Sie hier: Verlinkung zu Investitionszuschüsse nach dem EAG