Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Investitionszuschüsse nach EAG

Die Gewinnung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung von Klimazielen. Damit die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen gesteigert wird, ist mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) für bundesweite Förderungen ein vereinfachter und einheitlicher Rahmen in Österreich geschaffen.

Mit der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom wird geregelt, wie und wofür Förderungen in Form von Investitionszuschüssen beantragt werden können. Diese sind vorgesehen für

  • die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen bis 1 MW und die Neuerrichtung dazugehöriger Stromspeichern, 
  • die Neuerrichtung und Revitalisierung von Wasserkraftanlagen bis 25 MW
  • die Neuerrichtung von Windkraftanlagen bis 1 MW sowie 
  • die Neuerrichtung von Biomasseanlagen bis 50 kW

Nähere Informationen zu den Investitionszuschüssen nach dem EAG finden Sie hier: Verlinkung zu Investitionszuschüsse nach dem EAG

Weiterführende Information