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EAG Gutachten und Evaluierung

Gutachten zu den Betriebs- und Investitionsförderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG)

Im EAG gibt es eine Reihe von Verordnungsermächtigungen. Ermächtigungen, die grundlegende und besonders relevante Förderaspekte regeln, wie etwa die Höhe von Investitionsfördersätzen, die Angebotshöchstpreise bei Ausschreibungen oder die administrativen Marktprämien erfordern Fachgutachten (kurz "Gutachten") als Entscheidungsgrundlage.

Im Frühjahr 2023 wurde die Österreichische Energieagentur (AEA) als Bestbieter aus einem öffentlichen Vergabeverfahren als Auftragnehmer für das 2. EAG-Gutachten beauftragt. Dieses Gutachten ist die fachliche Grundlage für die Marktprämien- und Investitionszuschüsse-Strom Verordnungen der Jahre 2024 und 2025.

Methodisch lehnt sich das 2. EAG-Gutachten weitgehend an das 1. Gutachten an. Dieses wurde unter Leitung der Technischen Universität Wien erstellt und diente als fachliche Grundlage für die Verordnungen der Jahre 2022 und 2023.

Auch inhaltlich ist das 2. Gutachten ähnlich konzipiert wie das 1. Gutachten: zunächst werden vorgelagerte und übergeordnete Fragestellungen bearbeitet, bevor dann jede Technologie in einem eigenen Kapitel ausführlich behandelt wird und die Ergebnisse in Form konkreter, gutachterlicher Empfehlungen zu den Förderhöhen bei Betriebsförderungen und Investitionsförderungen gemäß EAG gemacht werden.

Ende 2023 hat das Gutachter/innen-Team seine Empfehlungen für das Jahr 2024 vorgelegt, Mitte Dezember 2024 den Endbericht "2. EAG-Gutachten – Empfehlungen für das Jahr 2025".

Gutachten zu den Betriebs- und Investitionsförderungen im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (PDF, 2 MB)

EAG Evaluierungsbericht 2024

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 91 EAG) ist das mit dem EAG geschaffene Fördersystem für den Ausbau erneuerbarer Energien unter Heranziehung externer Fachexpert/innen drei Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren und das Ergebnis der Evaluierung dem Nationalrat vorzulegen. Neben den Erfahrungen mit dem Fördersystem sind hierbei auch Energiegemeinschaften sowie langfristige Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom zu betrachten.

Für die Evaluierung des EAG wurde im Februar 2024 die Österreichische Energieagentur (Austrian Energy Agency – AEA) vom Energieministerium beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluierung werden im vorliegenden Bericht dargestellt.

 EAG Evaluierungsbericht 2024 (parlament.gv.at)