Allgemeines Präferenzsystem (APS)
Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) ist ein handelspolitisches Instrument der EU. Es gewährt Entwicklungsländern Zollermäßigungen ("Zollpräferenzen") bis hin zu Zollfreiheit bei der Einfuhr von Waren. Die aktuelle APS-Verordnung [VO (EU) 978/2012 veröffentlicht im EU-Amtsblatt Nr. L 303 vom 31.10.2012] war bis Ende 2023 gültig und wurde im November 2023 mit VO (EU) 2023/2663 veröffentlicht im EU-Amtsblatt Serie L vom 22.11.2023) unverändert bis Ende 2027 verlängert.
Das geltende APS-System besteht aus einer
- allgemeinen Regelung
- Sonderregelung zugunsten von am wenigsten entwickelten Ländern [sog. Everything but Arms (EBA) - Initiative] und
- Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und gute Regierungsführung (sog. APS+)
Die Liste der APS-begünstigten Länder wird jährlich überprüft. Die APS-Verordnung enthält auch Bestimmungen zur Aufhebung der Zollpräferenzen für Warengruppen (sog. Graduierung) und Schutzmaßnahmen im Falle überhöhter Einfuhren in die EU. Unter bestimmten Voraussetzungen können die APS- bzw. APS+-Präferenzen auch vorübergehend entzogen werden.
Das APS-System ist derzeit einer Reform unterworfen, die noch nicht abgeschlossen ist.
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